Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte – Handlungserfordernisse für Syndici, Unternehmen und Verbände
Am 01.01.2016 sind durch das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“ zahlreiche Rechtsvorschriften in Kraft getreten, die für Unternehmens- und Verbandsjuristen hohe Relevanz haben, mit Blick auf arbeitsvertragliche Anpassungserfordernisse aber auch für die Personalabteilungen ihrer Arbeitgeber überaus bedeutsam sind.Weiterlesen