Schlagwort: Scheidung

Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf Versorgungsausgleich (anlässlich eines Scheidungsverfahrens) sind als Werbungskosten abzugsfähig

Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Münster vom 11.11.2015 (AZ 7 K 453/15 E) führt die Anwendung des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) im Falle einer Scheidung grundsätzlich zu einer internen Realteilung: Jedes Versorgungsanrecht ist separat (innerhalb eines Versorgungssystems) zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die späteren Versorgungsbezüge (und die damit einhergehende Steuerzahlungspflicht des Ausgleichspflichtigen) werden halbiert. Nicht mehr der Ausgleichspflichtige, sondern der Ausgleichsberechtigte hat die erhaltene Leistung zu versteuern.
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