GEMA und kein Ende: Wann muss ich als Anbieter im Internet einen Regress durch die Gema fürchten ?
Sobald man im Internet Werke von Dritten verbreitet, muss man die – ggf. schadensersatzpflichtige – Verletzung von Rechten Dritter fürchten. Schon das Betreiben einer Facebook-Seite kann problematisch sein, wenn man z.B. Videos auf YouTube mitteilt. In einer aktuellen Entscheidung musste das OLG München entscheiden, inwieweit YouTube in einem solchen Fall selbst Gema-Gebühren zahlen muss.Weiterlesen