Schlagwort: Berufshaftpflichtversicherung

Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR und einer Rechtsanwalts-GmbH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2015, VI R 74/14 entschieden, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Anwälten führt. Die Rechtsanwalts-GmbH wendet den angestellten Anwälten dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu. Der BFH hat mit Urteil vom 10.03.2016, VI R 58/14 nunmehr auch entschieden, dass die eigene freiwillige Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Anwälten führt.
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