Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage kommen Erben zugute
1. Urteil des BAG vom 22.01.2019 Das BAG hat in einem Urteil vom 22.01.2019 entschieden: Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. 2. Sachverhalt Geklagt hatte die Witwe eines als schwerbehindert anerkannten Arbeitnehmers der Stadt Wuppertal. Der Arbeitnehmer war am 20.12. eines Jahres verstorbenWeiterlesen