Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Eine Email-Werbung – auch in Form einer Kundenzufriedenheitsbefragung – stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die geschützte Privatsphäre dar, sofern keine vorherige Einwilligung des Empfängers ergangen ist. BGH – Urteil vom 10.07.2018- VI ZR 225/17 1. Sachverhalt Wird nach einem getätigten Kauf bei einem Online-Shop, die Rechnung nachfolgend per Email an den Kunden versendet und enthältWeiterlesen