Monat: November 2018

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Eine Email-Werbung – auch in Form einer Kundenzufriedenheitsbefragung – stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die geschützte Privatsphäre dar, sofern keine vorherige Einwilligung des Empfängers ergangen ist. BGH – Urteil vom 10.07.2018- VI ZR 225/17 1. Sachverhalt Wird nach einem getätigten Kauf bei einem Online-Shop, die Rechnung nachfolgend per Email an den Kunden versendet und enthält
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