Monat: Februar 2016

GEMA und kein Ende: Wann muss ich als Anbieter im Internet einen Regress durch die Gema fürchten ?

Sobald man im Internet Werke von Dritten verbreitet, muss man die – ggf. schadensersatzpflichtige – Verletzung von Rechten Dritter fürchten. Schon das Betreiben einer Facebook-Seite kann problematisch sein, wenn man z.B. Videos auf YouTube mitteilt. In einer aktuellen Entscheidung musste das OLG München entscheiden, inwieweit YouTube in einem solchen Fall selbst Gema-Gebühren zahlen muss.
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Das anwaltliches Sozietätsverbot (§ 59a I 1 BRAO) ist nichtig, soweit es Partnerschaftsgesellschaften mit Ärzten und Apothekern untersagt

§ 59a I 1 BRAO verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und ist nichtig, soweit die Regelung eine Verbindung von Rechtsanwälten mit Ärzten sowie mit Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft ausschließt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 12.01.2016 (1 BvL 6/13) entschieden. Die Entscheidung ist für das anwaltliche Berufsrecht von höchster Bedeutung – möglicherweise weit über den zugrundeliegenden Ausgangsfall hinaus!
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Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte – Handlungserfordernisse für Syndici, Unternehmen und Verbände

Am 01.01.2016 sind durch das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“ zahlreiche Rechtsvorschriften in Kraft getreten, die für Unternehmens- und Verbandsjuristen hohe Relevanz haben, mit Blick auf arbeitsvertragliche Anpassungserfordernisse aber auch für die Personalabteilungen ihrer Arbeitgeber überaus bedeutsam sind.
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